Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reparatur und Instandhaltung von Industrieelektronik

Stand: 23.02.2022

IndustriGO – eine Marke der SOLDA GmbH
SOLDA GmbH
Innsbrucker Platz 4
10827 Berlin

A. Allgemeine Bedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen im Bereich von Serviceverträgen für Reparatur und/oder Instandhaltung von Industrieelektronik (nachfolgend: „Serviceleistung“) durch IndustriGo (nachfolgend: „wir“) gegenüber dem Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch uns.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2 Leistungsumfang

2.1 Unser Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots, diesen Bedingungen sowie den Besonderen Bedingungen für Reparatur und Instandhaltung. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt werden.

2.2 Unser Leistungsumfang umfasst die Prüfung, Analyse, Modifikation, den Ersatz, die Reparatur, die Programmierung sowie die Korrektur von Platinen, Leiterplatten, sowie deren Komponenten wie Schnittstellen, Verbindungskabel und Chipsätzen, nicht jedoch die Reparatur oder Wartung ganzer Industrieanlagen. Weiterhin prüfen wir einzelne Komponenten wie Kondensatoren, Transistoren, Wandler und Spulen, beheben kalte Lötstellen, generieren Leiterbahnen, befreien Platinen von möglicher Korrosion und programmieren Chipsätze.

2.3 Wir weisen insbesondere darauf hin, dass einzelne zugesandte Geräte nicht immer umfassend durch uns getestet werden können da bspw. besondere Anschlüsse vorhanden sind oder sich nur in der Anlage selbst starten lässt. Hierauf weisen wir den Auftraggeber vor Vertragsschluss ausdrücklich hin.

2.4 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet sind.

2.5 Stellen wir Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Auftraggeber auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch.

2.6 Wir sind dem Auftraggeber gegenüber zu technischer Unterstützung nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewähren wir dem Auftraggeber keine kostenlosen Unterstützungsleistungen.

3 Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung zu übermitteln, dies kann per Mail, postalisch oder über unser Online-Formular erfolgen.

3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns den Instandhaltungsgegenstand an unserem Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen.

3.4 Sofern aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung Leistungen außerhalb unserer Geschäfts- und Werkstatträume durchzuführen sind, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass nach Eintreffen unserer Mitarbeiter unverzüglich mit der Leistung begonnen werden kann. Eintretende Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gehen zu seinen Lasten.

3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderlichenfalls auf seine Kosten Hilfskräfte in ausreichender Zahl und für die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen. Die Hilfskräfte haben unseren Weisungen Folge zu leisten. Für die bereitgestellten Hilfskräfte übernehmen wir keine Haftung.

3.6 Im Falle der Erbringung von Leistungen außerhalb unserer Geschäfts- und Werkstatträume, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderliche Energie (z.B. Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser) einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen; gleiches gilt auch für die Bereitstellung von geeignetem Hebe- und Rüstzeug. Vom Auftraggeber sind auf seine Kosten alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Einregulierung des Instandhaltungsgegenstandes und zur Durchführung einer eventuellen Erprobung notwendig sind.

3.7 Sofern vereinbarungsgemäß Leistungen außerhalb unserer Geschäfts- und Werkstatträume durchzuführen sind, erfolgt auftraggeberseitig die für uns kostenlose Bereitstellung von Abfallbehältern sowohl für unser Verpackungsmaterial als auch eventuell von uns verursachtem Abfall; die Abfuhr und Entsorgung übernimmt ebenfalls auf eigene Kosten der Auftraggeber.

3.8 Bei Durchführung der Leistung in seinen eigenen Räumlichkeiten obliegt dem Auftraggeber der Schutz von Personen und Sachen; der Auftraggeber hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Leistung zu sorgen. Der Auftraggeber hat die von uns vor Ort tätigen Mitarbeiter über die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften – soweit wie erforderlich – zu unterrichten. Eventuelle Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften durch unsere Mitarbeiter sind uns vom Auftraggeber mitzuteilen.

3.9 Der Auftraggeber wird, sofern möglich, von allen Daten, die auf Mainboards, Festplatten, Speicherkarten und sonstigen Datenträgern ggf. gespeichert sind, vor Übersendung an uns bzw. Auftragsdurchführung beim Auftraggeber tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten.

4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots oder des Kostenvoranschlags des Auftraggebers zustande.

4.2 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei Instandhaltungs-/Wartungsverträgen 24 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um 12 Monate.

4.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Auftraggeber

  • mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
  • schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Auftraggeber trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

4.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Kündigung per E-Mail ist möglich, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Leistungen werden nach aufgewendeter Arbeitszeit, entstandenen Reisekosten, im Einzelfall Übernachtungskosten sowie verbrauchten Materialien berechnet.

5.2 Bei der im Angebot oder in der Auftragsbestätigung veranschlagten Arbeitszeit handelt es sich um eine Schätzung, abgerechnet wird die tatsächlich erbrachte Anzahl der Arbeitsstunden.

5.3 Wartezeiten, die nicht von uns bzw. von den von uns beauftragten Unternehmen zu vertreten sind (z.B. Witterungsbedingungen, unvorhergesehene technische Probleme), gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5.4 Bei der Berechnung der Serviceleistungen sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Reise-, Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Soweit die Serviceleistungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung im Einzelnen aufgelistet sind, so genügt eine Bezugnahme hierauf, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

5.5 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der eine Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 kalendarischen Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet.

5.7 Der Auftraggeber hat eine Rechnung von uns innerhalb der unter dem vorangegangenen Absatz genannten Frist auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Nach diesem Zeitpunkt sind Einwendungen gegenüber der Rechnung ausgeschlossen.

5.8 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.9 Wir sehen derzeit folgende Zahlungsmöglichkeiten vor:

  • Barzahlung vor Ort
  • Paypal
    Der Auftraggeber erhält unsere Zahlungsdaten bei Paypal und geht auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: “PayPal”), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Auftraggeber nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss der Auftraggeber dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Wir fordern sodann PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Weitere Hinweise erhält der Auftraggeber beim Bestellvorgang. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt.
  • Kreditkartenzahlung
    Mit Abgabe der Bestellung übermittelt der Auftraggeber gleichzeitig seine Kreditkartendaten. Nach seiner Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber und Fertigstellung des Auftrages fordern wir unmittelbar im Anschluss daran das Kreditkartenunternehmen des Kunden zur Zahlung auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditunternehmen automatisiert durchgeführt und das Kreditkartenkonto des Auftraggebers belastet.
  • Überweisung
    Der Auftraggeber überweist den Rechnungsbetrag nach Erhalt der Rechnung auf unser benanntes Konto.

6 Zeitpunkt der Leistungserbringung und Gefahrtragung

6.1 Die Einhaltung von vereinbarten Terminen zur Leistungserbringung setzt neben dem rechtzeitigen Eingang aller relevanten Unterlagen / Gegenstände auch die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

6.2 Ist kein bestimmtes Datum zur Erbringung der Leistung vereinbart, so werden wir dem Auftraggeber den Termin spätestens zehn Tage vor Erbringung der Leistung mitteilen. Sofern der Auftraggeber die Durchführung der Arbeiten zu dem angegebenen Termin nicht wünscht, so ist dieser verpflichtet, uns mindestens fünf Tage vor dem angekündigten Tag der Durchführung der Arbeiten eine entsprechende Mitteilung zu machen. Erfolgt diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, wird der vereinbarte Preis in voller Höhe fällig.

6.3 Wird die Durchführung unserer Arbeiten durch höhere Gewalt, z. B. unangekündigte Netzabschaltungen, ohne unser Verschulden fehlende behördliche Genehmigungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Unfälle oder Unwetter verzögert, so wird der Zeitraum der Leistungserbringung angemessen verlängert.

6.4 Erwächst dem Auftraggeber in Folge unseres Verzuges ein nachweisbarer Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Preis für die Serviceleistung für denjenigen Teil, an dem wir eine Serviceleistung zu erbringen haben und der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, dies gilt nicht, wenn Vorsatz oder ein Personenschaden eingetreten ist.

6.5 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.

6.6 Die Gefahr der Leistung trägt der Auftraggeber. Gleiches gilt für den Transport des Leistungsgegenstandes – auch hier trägt der Auftraggeber die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung auf dem Transport. Wird vereinbarungsgemäß der Transport von uns übernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn der Transport mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Es ist Sache des Auftraggebers, die Leistungsgegenstände gegen Transportgefahren zu versichern (Transport- Versicherung). Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers besorgen wir für die Zeit des Transportes eine angemessene Transportversicherung – die Kosten übernimmt der Auftraggeber.

7 Abnahme

7.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Serviceleistung, sei es in Form einer durch uns erbrachten Reparatur, Wartung, Inbetriebnahme oder sonstigen vereinbarten Serviceleistung, verpflichtet, sobald wir ihm deren Beendigung und/oder Fertigstellung mitgeteilt haben.

7.2 Erweist sich die Serviceleistung als nicht vertragsgemäß, so sind wir zur Beseitigung des Mangels verpflichtet, sofern dies für die jeweilige Serviceleistung möglich ist. Dies gilt nicht, sofern der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.

7.3 Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung der Serviceleistung als erfolgt.

7.4 Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.

8 Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang

8.1 Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Auftragssumme das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor. Bei Vertragsverletzungen des Auftraggebers, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Teile zurückzunehmen.

8.2 Uns steht wegen unserer Zahlungsforderungen aus dem erteilten Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Leistungsgegenstandes des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen eventueller Forderungen aus durch uns früher durchgeführten Leistungen oder Lieferungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem vertragsgegenständlichen Leistungsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8.3 Werden in den Instandhaltungsgegenstand durch uns Ersatzteile, Bauteile oder Zubehör oder sonstige Teile eingebaut und damit mit dem Instandhaltungsgegenstand untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentums an dieser Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggeber als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Auftraggeber verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.

8.4 Demontierte Alt-/Defektteile gehen in unser Eigentum über und werden drei Wochen ab Demontagezeitpunkt für etwaige Besichtigungen / Befundungen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Alt-/Defektteile der Aufarbeitung oder Verschrottung zugeführt.

9 Gewährleistung

9.1 Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

9.2 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

9.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Vertragsaufhebung oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt gemäß § 440 Satz 2 BGB nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Verschleißteile wie z.B., Dichtungen, Kühl- und Schmierstoffe, Filter, Leuchtmittel, Akkumulatoren oder Gummidämpfer, die der funktionsbedingten Abnutzung unterliegen, soweit es sich hierbei nicht um Produktions- oder Materialfehler handelt. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.

9.5 Korrosion hat die Eigenschaft Kontakt zur Platine zu halten. Bei Abtragung (Befreiung) von Korrosion kann sich das Fehlerbild verändern, da hier der mögliche Kontakt unterbrochen wird. Dies kann oft vorher nicht geprüft werden und tritt häufig bei Reinigungen auf. Dafür übernehmen wir keine Haftung.

9.6 Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit stellen keine Mängel der gelieferten Sache dar.

9.7 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach 12 Monaten ab Abnahme.

9.8 Für die Leistungsarten Reinigung, Analyse und Wartung ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

9.9 Es gelten darüber hinaus im Hinblick auf die Mängelgewährleistung die ergänzenden Besonderen Bedingungen für die Bereiche Instandhaltung und Reparatur.

10 Haftung

10.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen. Unsere Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und besteht nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen.

10.2 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder die Haftung aus durch uns übernommenen Garantien.

10.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der unserer Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11 Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Im Rahmen unserer Zusammenarbeit haben wir gegebenenfalls Einblick in vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten. Der Auftraggeber erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden, dass wir die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Erfüllung des Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie folgt nutzen dürfen:

  • Zusendung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Rechnungskorrekturen in Print – bzw. elektronischer Form sind zulässig
  • Zusendung von Informationen über alle im laufenden Geschäftsprozess notwendige Themen per Post, Telefon oder E-Mail
  • Daten von Mitarbeitern, die im Geschäftsprozess involviert sind, dürfen für diese Zwecke kontaktiert sowie bis auf Widerruf archiviert werden
  • Personenbezogene Daten dürfen – soweit das Vertragsverhältnis es erfordert (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) – an Dritte weitergegeben werden.

11.2 Wir werden personenbezogene Daten ausschließlich zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck verwenden. Wir sind verpflichtet, die nach Art. 32 DSGVO vorzunehmenden Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung und zur Erreichung eines dem Risiko angemessenen Datenschutzniveaus zu ergreifen und dies dem Auftraggeber auf Anfrage nachzuweisen. Wir unterstützen den Auftraggeber hinsichtlich der Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 12 bis 23 DSGVO sowie der nach Art. 32 bis 36 DSGVO obliegenden Pflichten auf erstes Anfordern durch den Auftraggeber. Wir erklären uns damit einverstanden, dass der Auftraggeber grundsätzlich, nach Terminvereinbarung, berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zu kontrollieren. Wir verpflichten uns, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Vertraulichkeit zu wahren. Wir sichern zu, dass sämtliche, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen, sich zur Vertraulichkeit und Wahrung des Datenschutzes während der Zeit ihrer Tätigkeit und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

11.3 Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers auch dazu verwendet werden, um über unsere Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Auftraggeber seine Einwilligung dazu, dass wir seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf unserer Website www.industrigo.de sowie im Rahmen unserer Social-Media-Auftritte bei Facebook, Instagram, LinkedIN sowie XING verwenden dürfen, um die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu bewerben.

11.4 Wir versenden nach internen Richtlinien verschlüsselte und zertifizierte E-Mails an den Auftraggebers. Von unserer Seite kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Auftraggeber als Empfänger entsprechende Empfangsgeräte bereithält, um derartig gesicherte E-Mails zu empfangen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann im Einzelfall auch ein Versand über Messengerdienste erfolgen, standardmäßig wird dies durch uns aber nicht vorgesehen. Für den Fall, dass der Auftraggeber eine Kommunikation über WhatsApp Business oder andere Messengerdienste ausdrücklich wünscht, willigt er hiermit ein, dass er mit der Kommunikation über WhatsApp Business / andere Messengerdienste zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in den Messengernachrichten besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Auftraggeber bereits die besonderen persönlichen Daten per Messengerdienst an uns gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

11.5 Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (postalisch oder per E-Mail) zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum erfolgten Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Wir sind in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

11.6 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.7 Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Auftraggeber wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.

12 Freistellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

13.2 Vertragssprache ist deutsch.

13.3 Wir speichern den Vertragstext und senden dem Auftraggeber die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch hier auf dieser Seite eingesehen werden.

13.4 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

13.5 Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

B. Besondere Bedingungen

14 Besondere Bedingungen für den Reparaturservice

14.1 Vor Auftragserteilung erfolgt in der Regel ein telefonisches Erstgespräch, das durch den Auftraggeber initiiert wird und in welchem uns der Auftraggeber möglichst konkrete Fehlerbeschreibungen gibt. Im Rahmen dieses Telefonats geben wir unverbindlich erste Hilfestellungen und Anleitungen, wie das potentiell defekte Bauteil, die Platine oder elektrische Komponente (nachfolgend auch: „Gerät“) fehlerfrei durch den Auftraggeber selbst ausgebaut und zum Versand verpackt werden kann. Nach Versand durch den Auftraggeber oder auftraggeberseits gewünschter Selbstabholung durch uns führen wir eine erste Fehleranalyse durch und ermitteln hiernach die Reparaturkosten. Nach Beauftragung durch den Auftraggeber führen wir die Reparatur schnellstmöglich durch.

14.2 Der Auftraggeber füllt im ersten Schritt eine Reparaturanfrage online aus und erhält eine Auftragsnummer. Diese legt er dem Paket mit dem defekten Gerät bei und sendet uns das defekte Gerät zu, gibt dieses in unserem Labor ab und vereinbart mit uns eine kostenpflichtige Abholung verbunden ggf. mit einem Ausbau durch uns.

14.3 Nach Erhalt des Gerätes führen wir zunächst eine Fehleranalyse durch, erstellen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für die Reparatur für die Versicherung. Anschließend informieren wir den Auftraggeber per Mail oder telefonisch über das Ergebnis der Fehleranalyse und teilen die voraussichtlichen Reparaturkosten, geschätzt nach dem üblichen für eine derartige Reparatur notwendigen Aufwand mit. Lehnt der Auftraggeber eine Reparatur ab, ist der Aufwand für die Analyse pauschal mit einer Techniker-Stunde (derzeit EUR 89,00 zzgl. MwSt.) zu vergüten.

14.4 Der Kostenvoranschlag bzw. die voraussichtlichen Reparaturkosten sind insoweit unverbindlich, als sich im Nachhinein bei oder nach Durchführung der Reparatur herausstellt, dass weitere Bauteile beschädigt sind, die vorab aufgrund des festgestellten Fehlers nicht geprüft werden konnten. In diesem Fall wird der Auftraggeber über die voraussichtlichen weiteren Kosten informiert, die sich derzeit auf die Materialkosten sowie die obig genannte Stundenvergütung belaufen.

14.5 Nach Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber führen wir die Reparatur schnellstmöglich aus, in der Regel binnen 3 bis 5 Werktagen. Nach durchgeführter Reparatur unterziehen wir das Gerät einem abschließenden Test und verpacken es für den sicheren Rückversand. Der Auftraggeber erhält eine Benachrichtung über den erfolgreichen Abschuss sowie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

14.6 Nach Zahlungseingang wird das Gerät unmittelbar auf das Risiko des Auftraggebers an diesen zurückversandt. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber das reparierte Gerät selbst an unserem Geschäftssitz abholt.

14.7 Als Versanddienstleister nutzen wir zur Zeit den Standardversand von UPS mit einer Versicherungssumme bis zu EUR 510,00. Die Kosten des Versands trägt der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber eine höhere Versicherungssumme wünscht, kann er uns dies vor Rückversand mitteilen.

14.8 Neben der regulären Reparatur bieten wir für einen Preisaufschlag von zur Zeit EUR 199,00 zzgl MwSt auch eine Express-Reparatur an. Bei dieser wird Ihr Auftrag priorisiert behandelt und in der Regel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen. Bitte sprechen Sie uns insoweit an, ob für Ihren konkreten Reparaturwunsch eine Express-Reparatur in Betracht kommt.

15 Besondere Bedingungen für den Instandhaltungsservice

15.1 Bei Abschluss eines Rahmenvertrages über den Instandhaltungsservice für die Elektronik der Maschinen des Auftraggebers, verpflichten wir uns zu regelmäßigen, im Vertrag hinsichtlich Intervall und Umfang geregelten, Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen sowie der Bereitstellung eines Notfall-Services, sollte ein durch uns zu wartendes Bauteil unvermittelt ausfallen.

15.2 Hierbei umfasst unser Instandhaltungsservice in der Regel folgende Leistungen:

  • Platinen-Reparatur
  • Industrieelektronik-Reparatur
  • Reparatur von Steuerrungen
  • Reinigung von Elektronik und elektronischen Baugruppen
  • Entfernung von Korrosion, Staub, Schmutz und Ablagerungen
  • Prüfung aller Schnittstellen, Verbindungen, Buchsen, Bauteilen
  • Ermittlung und Beseitigung kalter Lötstellen
  • Regenerierung von Leiterbahnen
  • Wechsel von Bauteilen wie Spulen, Widerständen, SMD und BGA Chipsätzen
  • Neuprogrammierung und Auslesung von Bauteilen und Chipsätzen

15.3 Im Rahmen unseres Instandhaltungsservices steht dem Auftraggeber zu den üblichen Geschäftszeiten (09:00 bis 17:00) stets Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Der Notfall-Service besteht nur an Werktagen zwischen 07:00 und 19:00.

15.4 Etwaige Fehlermeldungen, die zur Nutzung des Notfall-Services berechtigen, müssen uns seitens des Auftraggebers zumindest in Textform übermittelt werden. Stellt sich im Nachgang heraus, dass es sich bei dem Leistungswunsch nicht um eine Leistung handelt, die vom Instandhaltungsservice umfasst ist, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten für den geleisteten Aufwand zu unseren jeweils gültigen Preisen (derzeit EUR 89,00 / Techniker-Stunde) in Rechnung zu stellen.

15.5 Von dem Instandhaltungsservice nicht umfasst sind Erweiterungen der Funktionalität von Bauteilen sowie Fachberatungen / Trainings des Auftraggebers.